Rechtsprechung
   BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,28352
BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90 (https://dejure.org/1991,28352)
BAG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 2 ABR 83/90 (https://dejure.org/1991,28352)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 (https://dejure.org/1991,28352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,28352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Beschwerdegericht aufgrund "er regter Auseinandersetzungen" eine Konfliktsituation angenommen hat, mag diese auch anders ausgefallen sein als in dem der Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. April 1987 (- 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB) zugrundeliegenden Fall.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; Beschluß vom 26. Februar 1991 - 2 ABR 64/90 - n. v . , zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; Beschluß vom 26. Februar 1991 - 2 ABR 64/90 - n. v . , zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Auch polemische und überzogenen Äußerungen rechtfertigen nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung (BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90 - RzK II 3 Nr. 19; LAG Hamburg, 04.11.1996 - 4 TaBV 10/95 - AuR 1997, 301; ErfK/Kania, a. a. O., § 103 BetrVG Rn. 12; KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 117; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 705, 726 f. m. w. N.).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht