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BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.01.1990 - 7 BV 151/89
- LAG Düsseldorf, 08.08.1990 - 11 TaBV 34/90
- BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Beschwerdegericht aufgrund "er regter Auseinandersetzungen" eine Konfliktsituation angenommen hat, mag diese auch anders ausgefallen sein als in dem der Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. April 1987 (- 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB) zugrundeliegenden Fall. - BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58
Fristlose Kündigung von Dienstverträgen
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; Beschluß vom 26. Februar 1991 - 2 ABR 64/90 - n. v . , zu II 2 c der Gründe). - BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer …
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; Beschluß vom 26. Februar 1991 - 2 ABR 64/90 - n. v . , zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe). - LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
Auch polemische und überzogenen Äußerungen rechtfertigen nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung (BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90 - RzK II 3 Nr. 19; LAG Hamburg, 04.11.1996 - 4 TaBV 10/95 - AuR 1997, 301;… ErfK/Kania, a. a. O., § 103 BetrVG Rn. 12;… KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 117;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 705, 726 f. m. w. N.). - BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Landesarbeitsgericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -;, n.v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 2 c der Gründe sowie BAGE 9, 263, 265 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).